Praxisinformationen
Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Logopädie gehört zu den Heilmitteln, deren Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Arzt eine entsprechende Heilmittelverordnung ausgestellt hat.
Alle gesetzlich Versicherten Patienten ab 18 Jahre sind verpflichtet, bei jeder
Heilmittelverordnung einen Eigenanteil zu zahlen.
Die Höhe des Eigenanteils setzt sich zusammen aus 10% der Gesamtkosten
plus € 10,-- für die aktuelle Verordnung. Die Kosten variieren je nach Krankenkasse.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der/die Patient/in von der Zuzahlung befreit sein. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, informieren Sie bitte Ihre Therapeutin darüber.
Der Eigenanteil wird in der vorletzten Therapiestunde einer Verordnung bar bei der jeweiligen Therapeutin entrichtet. Der/ Die Versicherte erhält darüber eine Quittung.
Die Quittungen entsprechen den formellen Anforderungen zur Vorlage bei den Krankenkassen.
Folgende Ärzte dürfen Logopädie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen:
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/Phoniater/ Pädaudiologen
- Kinderärzte
- Allgemeinmediziner
- Internisten
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Ich habe eine Verordnung. Wie geht es weiter?
Mit Ihrer Heilmittelverordnung vereinbaren Sie in unserer Praxis einen ersten Termin.
WICHTIG: Die Verordnung darf ab Ausstellungsdatum nicht älter als 14 Tage alt sein, da sie sonst Ihre Gültigkeit verliert.
Für Patienten, die nicht in die Praxis kommen können, führen wir selbstverständlich auch Hausbesuch durch.
Der verordnende Arzt muss hierfür die medizinische Notwendigkeit feststellen und dies auf der Verordnung entsprechend verordnen.
Was passiert in diesem ersten Termin?
Im ersten Termin wird ein Anamnese-Gespräch geführt. In diesem Gespräch erfragen wir Ihren bisherigen Beschwerdeverlauf und die möglichen Ursachen.
Bitte bringen Sie, soweit vorhanden, aktuelle Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Berichte mit.
Bei Kindern erfragen wird deren bisherige Entwicklung.
Dabei kann es hilfreich sein, wenn Sie private Notizen über die ersten Worte oder die ersten Schritte sowie das Vorsorgeheft mitbringen.
Im Anschluss daran erfolgt die logopädische Befunderhebung.
Sie erfolgt sowohl aus der Spontansprache heraus als auch mit Hilfe geeigneter Tests.
Die Befunde werden mit den Patienten bzw. den Angehörigen besprochen und die sich daraus ergebenden Therapieinhalte erläutert.
Wissenswertes für Privatpatienten
Im Gegensatz zu den Verträgen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Therapeuten gibt es zwischen den
privaten Krankenkassen und den Therapeuten keine vertraglichen Vereinbarungen über die Honorare für eine logopädische Behandlung.
Ebenso wenig finden die Gebührenordnungen der Ärzte und Heilpraktiker in der Logopädie Anwendung.
Das Vertragsverhältnis besteht hier ausschließlich zwischen Patient und Therapeut.
Patient und Therapeut schließen in der ersten Behandlungsstunde einen Behandlungsvertrag (Dienstleistungsvertrag gem. §§611 ff. BGB).
In diesem Behandlungsvertrag verpflichtet sich die Praxis, die erforderliche logopädische Behandlung durch eine logopädische Fachkraft
zu erbringen. Der Patient verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar unabhängig von der Höhe der Erstattung seiner PKV zu bezahlen.
In unserer Praxis rechnen wir nach der GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten) ab.
Voraussetzung für die Erstattung durch die PKV ist
- Eine ärztliche Verordnung für eine logopädische Behandlung
- Die Erbringung der logopädischen Leistung durch Therapeuten, die die entsprechende
Berufsbezeichnung führen dürfen (LogopG)
Viele interessante Informationen zu diesem Thema können Sie auch unter
www.privatpreise.de nachlesen.